Gerichte blockieren erweiterte Befugnisse der GGL bei Web-Sperren
Taylor Krause · Sep 8, 2026

Gerichte blockieren erweiterte Befugnisse der GGL bei Web-Sperren

Deutsche Bundesländer setzen derzeit Reformen am Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, um der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erweiterte Kompetenzen für IP- und Websperren gegen illegale Angebote zu verleihen, während das Verwaltungsgericht Halle in mehreren Beschlüssen vom 6. August und 24. August 2026 diese Maßnahmen stoppte und dabei auf strukturelle Vollzugsdefizite verwies, die gegen EU-Recht verstoßen, weil die Behörde ungleiche Kontrollen ausübt und illegale Markterweiterungen duldet.
Hintergründe zu den Reformen und der GGL
Die Bundesländer haben in den vergangenen Monaten Schritte unternommen, um den 2021 geschlossenen Staatsvertrag anzupassen und der GGL Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie gezielt IP-Adressen sowie Suchergebnisse sperren lassen kann, wenn Anbieter ohne Lizenz im deutschen Markt auftreten, und dabei stützt sich die Behörde auf Normen, die nun in den Fällen vor dem VG Halle als unanwendbar eingestuft wurden.
Experten beobachten, dass die Ratifizierungsprozesse in den Ländern parallel zu laufenden Verfahren ablaufen, sodass die neuen Sperrmöglichkeiten bereits in Vorbereitung sind, während Gerichte die konkrete Umsetzung prüfen und dabei auf die Anforderungen aus dem EU-Recht achten, die eine konsistente Überwachung aller Marktteilnehmer verlangen.
Die Entscheidungen des VG Halle im Detail
Das Verwaltungsgericht Halle erließ am 6. August 2026 und am 24. August 2026 Beschlüsse in den Verfahren mit den Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL sowie 7 B 62/26 HAL, mit denen es Anordnungen der GGL gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google untersagte, weil die Behörde ein strukturelles Vollzugsdefizit aufweist, das sich in ungleichmäßiger Aufsicht und der Duldung illegaler Expansionen zeigt und damit EU-Vorgaben verletzt.
Richter erklärten zentrale Aufsichtsnormen des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 in diesen Konstellationen für unanwendbar, da die GGL ihre Kontrollaufgaben nicht einheitlich wahrnimmt und damit die Voraussetzungen für wirksame Sperrverfügungen nicht erfüllt, und dies betrifft insbesondere Versuche, Suchergebnisse zu blockieren, die auf illegale Glücksspielangebote verweisen.

Auswirkungen auf die laufende Umsetzung
Die Entscheidungen des VG Halle haben zur Folge, dass die GGL ihre geplanten Sperrverfügungen in den betroffenen Fällen nicht durchsetzen kann, während die Bundesländer die Ratifizierung der Reformen fortsetzen und damit ein Spannungsfeld zwischen gesetzgeberischen Absichten und gerichtlicher Kontrolle entsteht, das Beobachter in den kommenden Wochen weiter verfolgen werden.
Im September 2026 stehen weitere Ratifizierungsschritte in mehreren Ländern an, die parallel zu möglichen Berufungsverfahren gegen die Halle-Beschlüsse ablaufen, und dabei prüfen Verwaltungsgerichte, ob die strukturellen Defizite der GGL behoben werden können, bevor erweiterte Sperrbefugnisse zum Einsatz kommen.
Rechtliche Bewertung durch die Gerichte
Das VG Halle stellte in seinen Beschlüssen fest, dass die GGL ihre Aufsicht nicht konsistent ausübt und illegale Angebote teilweise toleriert, wodurch ein Vollzugsdefizit entsteht, das gegen EU-Recht verstößt, und dies führt dazu, dass Normen des Staatsvertrags in den konkreten Fällen keine Anwendung finden, wenn es um Anordnungen gegenüber Plattformbetreibern geht.
Verwaltungsrichter betonten, dass eine Behörde mit derartigen strukturellen Mängeln keine wirksamen Sperrverfügungen erlassen darf, und sie verwiesen dabei auf die Notwendigkeit einer gleichmäßigen Marktkontrolle, die in der Praxis bisher nicht durchgängig gewährleistet ist.
Fazit
Die Entwicklungen zeigen, dass die Ratifizierung der Reformen am Glücksspielstaatsvertrag durch die Bundesländer auf gerichtliche Hürden trifft, weil das VG Halle in den Beschlüssen vom August 2026 ein Vollzugsdefizit der GGL feststellte und zentrale Normen für unanwendbar erklärte, während die erweiterten Sperrbefugnisse für IP- und Websperren damit vorerst eingeschränkt bleiben und weitere Verfahren in den nächsten Monaten die praktische Umsetzung bestimmen werden. Die Berichterstattung zu diesen Vorgängen verdeutlicht die enge Verknüpfung zwischen nationalem Vollzug und europäischen Rechtsanforderungen.